JOKVILĖ UAB

Inovatyvios verslo administravimo, virtualiojo asistento bei įdarbinimo paslaugos

Die litauische Pflege- und Betreuungskraft ist bei uns sozialversicherungspflichtig angestellt und wird nach Deutschland entsendet. Das geschieht auf der Basis europäischen Rechts mit dem A1-Formular (früher E-101-Formular). Dadurch wird die häusliche Pflege für Sie dauerhaft bezahlbar und sicher.


MONATLICHE KOSTEN

Die Kosten für die 24-Stunden-Betreuung beginnen ab  1.900 € brutto monatlich.

Im Preis sind die Kosten aller gesetzlichen Steuern, Sozialabgaben und Krankenversicherung enthalten.

Der Endpreis hängt von den deutschen Sprachkenntnissen und der Qualifikation der Pflege- und Betreuungskraft sowie vom Betreuungsumfang ab. Ihre speziellen Anforderungen für das Pflegepersonal (Krankenschwester), Nachtbereitschaft, Betreuung einer weiteren Person erhöht  den Endpreis.

Je besser eine litauische Pflege- und Betreuungskraft ausgebildet ist und die deutsche Sprache verhandlungssicher beherrscht, desto mehr Gehalt kann sie von ihrem Arbeitgeber verlangen. Wichtig:  Sprachkenntnisse!


SONSTIGE KOSTEN

Reisekosten:  Sie als Auftraggeber übernehmen die Fahrtkosten der Pflege und Betreuungskraft. Die Reisekosten (Hin-und Rückfahrt) übetragen 200 - 290 € für einen Zeitraum von 2 bis 3 Monaten.

Wenn Sie mit der Haushaltshilfe/Betreuungskraft nicht zurechtkommen, fallen die Fahrtkosten für die neu Pflege- und Betreuungskraft erneut an.

Kosten für Unterkunft und Verpflegung.

Jährliche Kosten:  Keine jährlichen Kosten fallen an, weil wir keine Vermittlungsagentur sind und keine Vermittlungsgebühren nehmen!

Steuervorteile bei Einsatz einer legal beschäftigten Pflegekraft:  Die Kosten für die legale Pflege, Betreuung und Hauswirtschaft können bis zu einer Höhe von maximal 4.000 € im Jahr Steuer mindernd geltend gemacht werden. Achtung: Ein Gespräch mit dem Steuerberater kann hier hilfreich sein!



LEISTUNGEN DER PFLEGEVERSICHERUNG

Ab dem 01.01.2017 gelten neue Pflegegrade:

Pflegegrad I                 vor 2017 nicht vorgesehen

Pflegegrad II               Pflegestufe 0 + Pflegestufe 1

Pflegegrad III             Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz + Pflegestufe 2

Pflegegrad IV             Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz + Pflegestufe 3

Pflegegrad V              Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz + Pflegestufe 3 Härtefall


Pflegegrade Tabelle

Grad

Pflegegeld

Pflegesachleistung

Teilstationär

Vollstationär

Pflegegrad I

125  €       

0 €       

0 €       

125  €       

Pflegegrad II

316 €       

689 €       

689 €       

770 €       

Pflegegrad III

545 €       

1.298 €       

1.298 €       

1.262 €       

Pflegegrad IV

728 €       

 1.612 €       

1.612€       

1.775 €       

Pflegegrad V

901 €       

1.995 €       

1.995 €       

2.005 €       

Mit einem anerkannten Pflegegrad besteht Anspruch auf folgende Leistungen, wenn die Pflege ambulant erfolgt:

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von bis zu 4.000 € (einmalig für alle Maßnahmen des barrierefreien Umbaus, wie beispielsweise Treppenlifte)

Medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel:

  • Hausnotruf (monatlich 18,36 € + zusätzlich einmalig 10,49 €)
  • Pflegehilfsmittel (monatlich 40 €)
  • Hilfsmittel, die im Hilfsmittelverzeichnis der Krankenversicherung aufgeführt sind
  • Kostenfreie Pflegekurse für Angehörige, sowie für ehrenamtliche Pflegepersonen
  • Kostenlose Beratung & Beratungsbesuche

Achtung: Wir empfehlen Ihnen, in jedem Fall mit Ihrer Pflege-/Krankenkasse und mit Ihrem Steuerberater zu sprechen, um diese Fragen zu klären!