Die litauische Pflege- und Betreuungskraft ist bei uns sozialversicherungspflichtig angestellt und wird nach Deutschland entsendet. Das geschieht auf der Basis europäischen Rechts mit dem A1-Formular (früher E-101-Formular). Dadurch wird die häusliche Pflege für Sie dauerhaft bezahlbar und sicher.
MONATLICHE KOSTEN
Die Kosten für die 24-Stunden-Betreuung beginnen ab 1.900 € brutto monatlich.
Im Preis sind die Kosten aller gesetzlichen Steuern, Sozialabgaben und Krankenversicherung enthalten.
Der Endpreis hängt von den deutschen Sprachkenntnissen und der Qualifikation der Pflege- und Betreuungskraft sowie vom Betreuungsumfang ab. Ihre speziellen Anforderungen für das Pflegepersonal (Krankenschwester), Nachtbereitschaft, Betreuung einer weiteren Person erhöht den Endpreis.
Je besser eine litauische Pflege- und Betreuungskraft ausgebildet ist und die deutsche Sprache verhandlungssicher beherrscht, desto mehr Gehalt kann sie von ihrem Arbeitgeber verlangen. Wichtig: Sprachkenntnisse!
SONSTIGE KOSTEN
Reisekosten: Sie als Auftraggeber übernehmen die Fahrtkosten der Pflege und Betreuungskraft. Die Reisekosten (Hin-und Rückfahrt) übetragen 200 - 290 € für einen Zeitraum von 2 bis 3 Monaten.
Wenn Sie mit der Haushaltshilfe/Betreuungskraft nicht zurechtkommen, fallen die Fahrtkosten für die neu Pflege- und Betreuungskraft erneut an.
Kosten für Unterkunft und Verpflegung.
Jährliche Kosten: Keine jährlichen Kosten fallen an, weil wir keine Vermittlungsagentur sind und keine Vermittlungsgebühren nehmen!
Steuervorteile bei Einsatz einer legal beschäftigten Pflegekraft: Die Kosten für die legale Pflege, Betreuung und Hauswirtschaft können bis zu einer Höhe von maximal 4.000 € im Jahr Steuer mindernd geltend gemacht werden. Achtung: Ein Gespräch mit dem Steuerberater kann hier hilfreich sein!
LEISTUNGEN DER PFLEGEVERSICHERUNG
Ab dem 01.01.2017 gelten neue Pflegegrade:
Pflegegrad I vor 2017 nicht vorgesehen
Pflegegrad II Pflegestufe 0 + Pflegestufe 1
Pflegegrad III Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz + Pflegestufe 2
Pflegegrad IV Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz + Pflegestufe 3
Pflegegrad V Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz + Pflegestufe 3 Härtefall
Pflegegrade Tabelle
Grad | Pflegegeld | Pflegesachleistung | Teilstationär | Vollstationär |
Pflegegrad I | 125 € | 0 € | 0 € | 125 € |
Pflegegrad II | 316 € | 689 € | 689 € | 770 € |
Pflegegrad III | 545 € | 1.298 € | 1.298 € | 1.262 € |
Pflegegrad IV | 728 € | 1.612 € | 1.612€ | 1.775 € |
Pflegegrad V | 901 € | 1.995 € | 1.995 € | 2.005 € |
Mit einem anerkannten Pflegegrad besteht Anspruch auf folgende Leistungen, wenn die Pflege ambulant erfolgt:
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von bis zu 4.000 € (einmalig für alle Maßnahmen des barrierefreien Umbaus, wie beispielsweise Treppenlifte)
Medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel:
- Hausnotruf (monatlich 18,36 € + zusätzlich einmalig 10,49 €)
- Pflegehilfsmittel (monatlich 40 €)
- Hilfsmittel, die im Hilfsmittelverzeichnis der Krankenversicherung aufgeführt sind
- Kostenfreie Pflegekurse für Angehörige, sowie für ehrenamtliche Pflegepersonen
- Kostenlose Beratung & Beratungsbesuche
Achtung: Wir empfehlen Ihnen, in jedem Fall mit Ihrer Pflege-/Krankenkasse und mit Ihrem Steuerberater zu sprechen, um diese Fragen zu klären!